Nitrozellulose wurde nachweislich bis Anfang der 1960er Jahre von Filmherstellern als Trägermaterial für Kamera- und Kinofilme verwendet. Wegen der extremen Entzündlichkeit dieser Filme wurden die Herstellung und die Vorführung schon ab 1931 in vielen Ländern eingeschränkt und später verboten. Dennoch befinden sich noch große Mengen solcher Filme in Archiven und Sammlungen.
Für den Umgang und Verkehr mit photographischem Film auf „Nitrofilmbasis“ gilt grundsätzlich das Sprengstoffgesetz vom 13. September 1976. Die akute Gefahr entsteht durch die für Nitrozellulose charakteristische Selbstzersetzung. Hierbei werden brennbare und giftige Gase frei. Auch unter optimalen Bedingungen kühl gelagerte Bestände sind davor nicht sicher. Hat die Zersetzung einmal begonnen, ist sie nicht mehr zu stoppen. Anhand von Material, das uns vom Bildarchiv Foto Marburg freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde, dokumentieren wir mit der folgenden Abbildung, in welchen Zeiträumen sich diese Prozesse abspielen können.
Beispiel für die Zersetzung von Nitromaterial: Der Kontaktabzug wurde etwa 1980 erstellt und zeigt den Beginn der Selbstzersetzung (oben links). 25 Jahre später (2005) ist das Negativ aus den 50-er Jahren weitestgehend zerstört.
Als wäre das nicht beängstigend genug, werden auch benachbart gelagerte Filme „angesteckt“ und geschädigt.
Von einer anderen Form der Selbstzerstörung sind Filme auf Azetatunterlage betroffen. Hier droht der Verfall durch das so genannte Essigsäuresyndrom, das zu Schichtablösungen vom Filmträger führt. Allgemein sind Glas- und Filmnegative und auch Fotografien bei mangelhafter Verarbeitung oder Lagerung gefährdet. Bildzerstörungen durch Silberausfällungen und Microspots sind die Folgen. Eine rechtzeitige Sicherung ist deshalb dringend angeraten.
In den letzten drei Jahren wurde demzufolge im „Rundbrief Fotografie“ http://www.foto.unibas.ch/~rundbrief in mehreren verdienstvollen Artikeln auf die notwendigen Herangehensweisen bei der Erkennung, Sicherungsverfilmung, Aussonderung und sicheren Verwahrung von Nitrozellulose- und Azetatfilmen aufmerksam gemacht.
Roland Brühl hat mit seinem Aufsatz „Spiel mit dem Feuer“ (Vol. 12 (2005), No. 3) eine lebhafte und wichtige Diskussion um durchaus bekannte Probleme entfacht, die aus den unterschiedlichsten Gründen zwar in den Hintergrund getreten, aber gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt von großer Bedeutung sind. Man denke ebenso an die Aktion von EROMM aufgrund der zu erwartenden Zunahme des „Essigsäure-Syndroms“ eine Datenbank für Azetatmikrofilm zu schaffen (http://www.eromm.org/camd/index.html).
Als besonders bedeutsam sehen wir an, dass im „Rundbrief“ neben den Berichten u. a. von Christian Bracht (Vol. 14 (2007), No. 1), Horst Fenchel und Ulrich Nägele (Vol. 12 (2005) No. 4) mit dem Aufsatz von Françoise Ploye „Fotografische Negative aus Zellulosenitrat - Der Nitratplan der Stadt Paris“ (Vol. 13 (2006) No. 1 und 2) auch detaillierte Erfahrungen anderer EU-Länder vorgestellt wurden.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Veröffentlichungen zur Verwahrung von Fotografien wie zur Identifizierung von Schäden an fotografischem Material, von denen stellvertretend die Allgemeinen Richtlinien für die Fotokonservierung von Klaus Kramer und der Beitrag Archivierung, Konservierung, Restaurierung - Zum Umgang mit Fotografien von Ulrike Müller genannt seien.
Herrmann und Kraemer befasst sich seit langem mit der Sicherung von Nitro- und Azetatfilmen und hat in einer Vielzahl von Sicherungsverfilmungsprojekten seine Fähigkeit, den Archiven und Bibliotheken in derartigen Fragen als Dienstleister mit Fachkompetenz zur Seite zu stehen, bewiesen.
Als Referenzen können wir nennen:
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv
- Bundesarchiv Koblenz
- Daimler AG, Konzernarchiv
- Vorarlberger Landesbibliothek, Bregenz
- Staatsarchiv Basel
- ETH Zürich
- Museum für Dokumentation Bern
- Museum für Völkerkunde Hamburg
- Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden
- Schlesisches Museum Görlitz
- Stadtarchiv Hansestadt Wismar
- Stadtarchiv München
- Stadtarchiv Reutlingen
- Stadtarchiv Rosenheim
- Stadtarchiv Stuttgart
- Stadtarchiv St. Gallen
- Stadt- u. Universitätsbibliothek Frankfurt
Herrmann und Kraemer hat seine Erfahrungen auf diesem Gebiet u. a. in zwei Aufsätzen niedergelegt, die wir hier gern vorstellen:
Erfahrungen bei der Sicherung von Glasnegativen
Qualitätssicherung bei der Mikroverfilmung und Digitalisierung
Daneben finden sich wichtige Informationen zu unseren Ergebnissen auch in einem Gutachten des Landesdenkmalamts Baden-Württemberg, dass die Eignung unserer Duplikatnegative als Messbilder dokumentiert.
Untersuchung zur Genauigkeit duplizierter Messbilder
Haben wir Ihr Interesse wecken können? Wenn sich Fragen aus unseren Informationen ergeben, rufen Sie uns bitte einfach an oder senden Sie uns eine Mail.
Gern beraten wir Sie, wenn Sie an die Sicherung ihrer Bestände denken.






